|
Sie haben ein medizinrechtliches Problem und wissen nicht ob
Sie sich an einen Fachanwalt für Medizinrecht wenden sollen ?
Die Seite www.fachanwalt-fuer-medizinrecht.com -ein weiteres Produkt des Informationsdienst Medizinrecht- erläutert Ihnen, was einen Fachanwalt für Medizinrecht von einem Rechtsanwalt, der nicht zugleich auch Fachanwalt für Medizinrecht ist, unterscheidet.
Auch zeigen wir auf, wann es sinnvoll ist einen Fachanwalt für Medizinrecht zu mandatieren und wann ein Rechtsanwalt / Anwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Arzthaftungsrecht die vielleicht bessere Wahl ist.
Vorweg sei klargestellt, dass der Informationsdienst Medizinrecht sein Informationsangebot absolut neutral und unabhängig gestaltet.
Dies gilt auch für die Seite Fachanwalt für Medizinrecht .com.
Der Informationsdienst ist ausschließlich Google-Werbefinanziert und erhält keinerlei finanzielle oder andere Zuwendungen von einem Anwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Arzt oder einem ihrer Interessenverbände.
Um die eingangs aufgeworfene Frage, wann es sinnvoll sei, einen Fachanwalt für Medizinrecht mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu betrauen, beantworten zu können, muss man sich zunächst mit der Zusatzqualifikation des Fachanwalts für Medizinrecht beschäftigen. Die genaue Betrachtung der Fachanwaltsordnung (Fachanwalt für Medizinrecht) lässt Rückschlüsse darauf zu, wann die Konsultation eines Fachanwalts für Medizinrecht sinnvoll ist.
Was unterscheidet also den Fachanwalt für Medizinrecht von einem "gewöhnlichen" Rechtsanwalt / Anwalt und was unterscheidet den Fachanwalt für Medizinrecht von einem Rechtsanwalt / Anwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt (TSP) Arzthaftungsrecht oder Arztrecht ?
Voraussetzung für die Zulassung als Anwalt ist immer (also unabhängig von der Zusatzqualifikation Fachanwalt für Medizinrecht) das Bestehen der beiden Staatsexamina (1.und 2. Staatsexamen Rechtswissenschaften).
Darüber hinaus kann sich jeder Anwalt weiter qualifizieren, im Medizinrecht bspw. durch Erlangung des Fachanwalts für Medizinrecht.
Welche Bedingungen müssen erfüllt und welche Leistungsnachweise erbracht werden, um den Titel Fachanwalt für Medizinrecht zu erlangen ?
Die Voraussetzungen zur Erlangung des Titels Fachanwalt für Medizinrecht sind im zweiten Abschnitt der Fachanwaltsordnung in den §§ 2 ff genannt. In der Fachanwaltsordnung heißt es:
§ 2 Besondere Kenntnisse und Erfahrungen
(1) Für die Verleihung einer Fachanwaltschaftsbezeichnung hat der Antragsteller nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen.
(2) Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
...
§ 3 Anforderungen an die anwaltliche Tätigkeit
Voraussetzung für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung ist eine dreijährige Zulassung und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung.
§ 4 Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse
(1) Der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse setzt in der Regel voraus, dass der Antragsteller an einem auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang teilgenommen hat, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst. Die Gesamtdauer des Lehrgangs muss, Leistungskontrollen nicht eingerechnet, mindestens 120 Zeitstunden betragen.
...
(2) Der Lehrgangsbeginn soll nicht länger als vier Jahre vor der Antragstellung liegen. Liegt er länger als vier Jahre zurück, ist eine zwischenzeitliche Fortbildung – in der Regel durch Teilnahme an Fortbildungskursen im Umfang des § 15 – nachzuweisen.
(3) Außerhalb eines Lehrgangs erworbene besondere theoretische Kenntnisse müssen dem im jeweiligen Fachlehrgang zu vermittelnden Wissen entsprechen.
§ 5 Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen
Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat:
...
i) Medizinrecht: 60 Fälle, davon mindestens 15 rechtsförmliche Verfahren (davon mindestens 12 gerichtliche Verfahren). Die Fälle müssen sich auf mindestens 3 verschiedene Bereiche des § 14b Nr. 1 bis 8 beziehen.
...
Bedeutung, Umfang und Schwierigkeit einzelner Fälle können zu einer anderen Gewichtung führen.
...
§ 7 Fachgespräch
(1) Zum Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse oder der praktischen Erfahrungen führt der Ausschuss ein Fachgespräch. Er kann jedoch davon absehen, wenn er seine Stellungnahme gegenüber dem Vorstand hinsichtlich der besonderen theoretischen Kenntnisse oder der besonderen praktischen Erfahrungen nach dem Gesamteindruck der vorgelegten Zeugnisse und schriftlichen Unterlagen auch ohne ein Fachgespräch abgeben kann.
(2) Bei der Ladung zum Fachgespräch sind Hinweise auf die Bereiche zu geben, die Gegenstand des Fachgespräches sein werden. Die Fragen sollen sich an in diesen Bereichen in der Praxis überwiegend vorkommenden Fällen ausrichten. Die auf den einzelnen Antragsteller entfallende Befragungszeit soll nicht weniger als 45 und nicht mehr als 60 Minuten betragen. Über das Fachgespräch ist ein Inhaltsprotokoll zu führen.
...
§ 14b Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Medizinrecht
Für das Fachgebiet Medizinrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. Recht der medizinischen Behandlung, insbesondere
a) zivilrechtliche Haftung,
b) strafrechtliche Haftung,
2. Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht, sowie Grundzüge der Pflegeversicherung,
3. Berufsrecht der Heilberufe, insbesondere
a) ärztliches Berufsrecht,
b) Grundzüge des Berufsrechts sonstiger Heilberufe,
4. Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, einschließlich Vertragsgestaltung,
5. Vergütungsrecht der Heilberufe,
6. Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht,
7. Grundzüge des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts,
8. Grundzüge des Apothekenrechts,
9. Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.
Wer verleiht den Titel bzw. die Bezeichnung Fachanwalt für Medizinrecht ?
Die Rechtsanwälte der Bundesrepublik Deutschland sowie weitere Mitglieder der Rechtsanwaltskammern geben sich durch die Versammlung ihrer frei gewählten Vertreter die Fachanwaltsordnung. Das Recht die Bezeichnung Fachanwalt für Medizinrecht zu führen wird dem Anwalt -bei Vorliegen der nachfolgend genannten Voraussetzungen- von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen.
Ist ein Fachanwalt für Medizinrecht also -zumindest im Medizinrecht- der bessere Anwalt ?
Nicht unbedingt, denn das Medizinrecht besteht nämlich nicht nur aus Arzthaftungsrecht bzw. Arzthaftung sondern auch aus Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung und Finanzierung, dem Vergütungsrecht der Heilberufe, dem Vertragsrecht und Gesellschaftsrecht der Heilberufe einschließlich Vertragsgestaltung etc., vgl. dazu den oben abgedruckten § 14 b der Fachanwaltsordnung (Fachanwalt für Medizinrecht).
Haben Sie also ein Problem im Bereich des Vergütungsrechts der Heilberufe, ist die Konsultation eines Fachanwaltes für Medizinrecht sicher uneingeschränkt zu empfehlen.
Ist Ihr Problem dagegen im Bereich der Arzthaftung bzw. des Arzthaftungsrechts angesiedelt, ist ein Fachanwalt für Medizinrecht, der seinen Tätigkeitsschwerpunkt innerhalb des Medizinrechts aber bspw. klar auf das Vertragsarztrecht legt, einem "gewöhnlichen" Anwalt mit Tätigkeitschwerpunkt Arzthaftungsrecht bzw. Tätigkeitsschwerpunkt Arzthaftung sicher nicht überlegen.
Auch wenn grundsätzlich davon auszugehen ist, dass ein Fachanwalt für Medizinrecht, der zur ständigen Forbildung verpflichtet ist, mit einem Arzthaftungsfall auch nicht überfordert sein wird.
Im Ergebnis lässt sich also festhalten, dass ein Fachanwalt für Medizinrecht nie eine falsche Wahl sein kann, zumindest aber im Bereich des Arzthaftungsrechts, auch ein Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Arzthaftung sicher gute Arbeit leisten kann.
Einen FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT FINDEN SIE IN UNSEREN ZAHLREICHEN FACHANWALTSVERZEICHNISSEN DER EINZELNEN STÄDTE, ODER ABER BUNDESWEIT IN UNSEREM FACHANWALTSVERZEICHNIS MEIN-MEDIZINRECHTLER.de
|